Pflegestelle werden
Wir arbeiten mit dem Model der Sofortadoption, dass heißt der Hund kommt aus Spanien, direkt in seine neue Familie. Das erspart dem Tier unnötigen Stress, sich erst an eine Pflegestelle und dann wieder an seine neue Familie zu gewöhnen. Außerdem bindet sich ein Hund an seine Pflegefamilie, er würde erneut entwurzelt werden.
Unsere Welpen sind in Spanien immer auf einer Pflegestelle! Wo ist da der Sinn, den Hund von einer Pflegestelle, in die nächste zu bringen? Wir finden unsere Vermittlungsart effektiv, und trotz alledem gibt es gute Gründe für Pflegestellen. Es ist für einen Tierschutzverein immens wichtig, auf solche Not-Pflegestellen zurück greifen zu können !
Ablauf einer Pflegestelle
Grundsätzlich müssen Pflegestellen - Inhaber, Mitglied unseres Vereins sein !
Sinn und Zweck einer Pflegestelle
Die Pflegestelle dient dem Zweck, Hunde, die aus einer Adoption zurück genommen werden müssen, aufzufangen. Dies passiert oft plötzlich, daher ist eine gute Organisation im Verein nötig, damit der Hund einen Auffangplatz erhält. Nicht jede Pflegestelle, kann jeden Hund aufnehmen, da es Hunde gibt, die sich nicht mit Kindern, oder Katzen vertragen; oder Rüden kommen nicht miteinander klar; die Pflegestelle hat vielleicht zur Zeit, eine eigene, läufige, Hündin…..
Ähnlich, wie bei der Adoption, werden wir auch bei der zukünftigen Pflegestelle, eine Platzkontrolle durchführen, um uns ein Bild davon zu machen, wie der zukünftige Pflegling, bis zu seiner Vermittlung, leben darf. Die Pflegestelle, trägt die volle Verantwortung für die Pflegehunde, was Haltung, Fütterung, Pflege und eventuelle Fahrten zum Tierarzt betrifft. Sind bereits andere Hunde/Haustiere in Ihrem Haushalt vorhanden, sollten diese natürlich hundeverträglich sein. Bestehende Haltungsrichtlinien, Versorgung, Unterbringung und bestehende Tierschutzgesetze, müssen natürlich eingehalten werden.
Als Pflegestelle, schließen Sie mit uns einen Vertrag ab.
Die Kosten
Schutzgebühr in Spanien und die Kosten für den Transport, trägt der Verein. Bei einer Adoption erhält der Verein die Vermittlungs- und Schutzgebühr.
Das Futter stellt der Verein. Die Pflegestelle, kann zwischen Dosen- oder Trockenfutter wählen, hat jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmten Hersteller. Eine Bezahlung von Futterkosten, findet nicht statt! Es ist erlaubt, das Futter des eigenen Hundes mit zu füttern, jedoch kann auch hier, leider keine Bezahlung erfolgen.
Die Hundesteuer muss bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden. Hier gibt es, von Gemeinde, zu Gemeinde, ganz unterschiedliche Bestimmungen. Die Pflegestellen-Inhaber erhalten ein Formular und sind verpflichet, den Pflegehund beim Amt anzumelden. Mit diesem Formular ist sie, je nach Gemeinde, im Allgemeinen 3-6 Monate steuerfrei. Sollte der Hund bis dahin nicht vermittelt sein, trägt der Verein die Hundesteuer. (Beispiel: Völklingen 3 Monate, Merzig 6 Monate)
Körbchen, Hundebett, Geschirr, Leine und Fressnapf, werden gern vom Verein, leihweise zur Verfügung gestellt.
Weiterhin sind wir bemüht, der Pflegestelle, eine passende Autotransportbox zur Verfügung zu stellen. Wir können aber nicht garantieren, dass immer die richtige Größe vorhanden ist.
Die Tierarztkosten trägt, nach Rücksprache mit einem Vorstandsmitglied, der Verein. Die Pflegestelle erhält ein Berechtigungsformular, damit der Tierarzt direkt mit dem Verein abrechnen kann. NOTFÄLLE , die den Hund bei Leib u. Leben in Gefahr bringen, brauchen keine Genehmigung. Diese Hunde sind unverzüglich zu einem Tierarzt zu bringen. Der Verein, ist danach sofort zu informieren!
Der Hund ist über den Verein versichert. Jedoch ist sicher zu stellen, dass der Pflegehund so gehalten wird, dass Schäden erst gar nicht entstehen, zum Beispiel sind unsere Pflegehunde, grundsätzlich an der Leine zu führen! Handelt es sich um einen Angsthund, ist immer das vom Verein zur Verfügung gestellte Sicherheitsgeschirr anzulegen.
Übernahme/Adoption eines Pflegehundes
Es passiert nicht selten, dass sich Pflegestellen-Inhaber, in ihren Pflegehund verlieben und sich nicht vorstellen können, ihn wieder abzugeben. Sie möchten den Hund adoptieren. Das ist grundsätzlich möglich, schließlich hat es der Hund dort ja sehr gut. Dann jedoch endet der Pflegestellenvertrag und es wird ein Adoptionsvertrag abgeschlossen! UND dann ist die übliche Schutzgebühr, an den Verein zu entrichten.
Vorkontrolle
Wird der Hund, von anderen Personen, aus der Pflegestelle heraus adoptiert, dann sollte der Pflegestellen-Inhaber, zur jeweiligen Vorkontrolle (beim möglichen Adoptanten) mitgehen, denn er kennt den Hund und kann über diesen, wichtige Details erzählen.
Die Pflegestelle entscheidet dann mit, ob der Hund zu dieser Familie darf, denn sie kennt den Hund am besten !
Weitere Details siehe Pflegevertrag !!!
Sie haben noch immer Interesse daran, einem Hund eine Pflegestelle anzubieten? Dann bedanken wir uns, schon jetzt vorab im Namen der Hunde, die dem Tierheimalltag entgehen dürfen.
Nehmen Sie dazu einfach mit uns Kontakt auf. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.